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   VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20   

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https://dejure.org/2021,14740
VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20 (https://dejure.org/2021,14740)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2021 - 38-VI-20 (https://dejure.org/2021,14740)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 38-VI-20 (https://dejure.org/2021,14740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91, Art. 118; VerfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen über die Vollstreckung aus einem Vergleich

  • rewis.io

    Baugenehmigung, Verfassungsbeschwerde, Berufung, Verfahrensmangel, Eintragung, Sittenwidrigkeit, Zulassungsantrag, Beweisantrag, Zulassung, Verletzung, Ablehnung, Wohnhaus, Verwaltungsgerichtshof, Zulassungsgrund, Zulassung der Berufung, ernstlichen Zweifel, Bedeutung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (37)

  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20
    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).

    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 44).

    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50 m. w. N.; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 43).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20
    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 44).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.4.2015 VerfGHE 68, 65 Rn. 66; VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17

    Erteilung des Benehmens mit der Wasserbehörde als eine für die Planung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn sich dem Gericht von seinem materiellrechtlichen Standpunkt ausgehend eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG vom 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 25; vom 20.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 27, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22. Mai 2020, durch den die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen wurde, ist die Verfassungsbeschwerde auch deshalb unzulässig, weil die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 33 a StPO) ablehnende Entscheidung allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt, aber keine eigenständige Beschwer schafft (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI-14 - juris Rn. 13; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof bei entsprechender Rüge die Entscheidungen auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) und das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2015 VerfGHE 68, 167 Rn. 25; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof bei entsprechender Rüge die Entscheidungen auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2015 VerfGHE 68, 167 Rn. 25; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 23; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 52 ff. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 19-VI-21

    Verwerfung einer (Landes-)Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung der

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 18.01.2022 - RN 2 V 20.367

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Mit Entscheidung vom 25. Mai 2021 wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde im Verfahren Vf. 38-VI-20 ab.

    Auch die in diesem Zusammenhang erhobene Anhörungsrüge vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 8 ZB 20.290) blieb erfolglos, ebenso die zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde im Verfahren Vf. 38-VI-20.

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Hinsichtlich der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Landgericht vom 8. Mai 2019 ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil die eine Nachholung des rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 321 a ZPO) keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 4.10.2018 BayVBl 2019, 769 Rn. 14; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    b) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass innerhalb der zweimonatigen Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG hinreichend substanziiert geltend gemacht wird, gerade die angefochtene Entscheidung verletze in der Bayerischen Verfassung gewährleistete Grundrechte und beruhe auf dieser Verletzung (VerfGH vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 20; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen straf- und

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: gemäß § 33 a StPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI- 14 - juris Rn. 13; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Eine gegen die gerichtlichen Entscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos (BayVerfGH, E.v. 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20).
  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 87-VI-19

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend Ausbildung zum

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